Tipps zur Gründung einer Stiftung

Die wichtigsten Infos

und Tipps zur Gründung

einer Stiftung 

In Deutschland gibt es derzeit über 18.000 Stiftungen. Neben großen und bekannten Stiftungen, die häufig im Namen prominenter Persönlichkeiten gegründet worden sind, finden sich darunter auch unzählige Stiftungen von Privatpersonen, die sich gesellschaftlich, kulturell oder umwelt- und tierschutzrechtlich engagieren.  

Das Hauptanliegen dieser Personen besteht üblicherweise darin, schon zu Lebzeiten etwas zu bewegen, Lösungen für konkrete Probleme zu finden und gleichzeitig bleibende Werte zu schaffen. 

Anzeige

Insgesamt ist es dabei einfacher eine Stiftung zu gründen, als oftmals gedacht, denn für eine Stiftung braucht es weder einen großen, bekannten Namen noch ein millionenschweres Vermögen. 

 

Die wichtigsten Infos und Tipps zur Gründung einer Stiftung
fasst die folgende Übersicht zusammen:  

 

Aus welchen Gründen

werden Stiftungen gegründet? 

Derjenige, der eine Stiftung gründet, verfolgt die Absicht, einen bestimmten Zweck dauerhaft zu realisieren. Dauerhaft meint im Zusammenhang mit einer Stiftung auch über den Tod des Stifters hinaus. Der Stifter legt dazu die Zwecke und die Organisation durch die Satzung der Stiftung fest.  

Dabei untersteht eine Stiftung der staatlichen Aufsicht, die sicherstellt, dass die Zwecke und das Kapital der Stiftung nicht missbräuchlich verwendet werden. Im Hinblick auf die Zwecke selbst gibt es vonseiten des Staates jedoch keine Vorgaben.

Eine Stiftung, die sich um soziale Ungerechtigkeiten kümmert, ist somit genauso möglich wie eine Stiftung zum Zwecke des Tier- oder Umweltschutzes. Die Gründe, die zu der Gründung einer Stiftung führen, sind recht unterschiedlich. 

Einige Stifter rufen infolge eines persönlichen Schicksalsschlages eine Stiftung ins Leben, andere möchten ihren Namen oder ihr Vermögen nutzen, um Gutes zu tun. Wieder andere gründen eine Stiftung, um auf diese Weise ihren Nachlass zu regeln. Gemeinsam ist jedoch allen Stiftern, dass sie etwas bewegen und Verantwortung übernehmen möchten.  

 

Was wird für die

Gründung einer Stiftung benötigt? 

Zunächst einmal kann jeder eine Stiftung gründen, der mindestens 18 Jahre alt und in vollem Umfang geschäftsfähig ist. Aber nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische Personen wie beispielsweise Vereine können eine Stiftung gründen.  

Der Wille, eine Stiftung zu gründen, muss in einem sogenannten Stiftungsgeschäft klar und deutlich erklärt werden. Zudem braucht jede Stiftung eine verbindliche Satzung. Zusammen mit der Satzung wird festgelegt, welchen konkreten Zweck die Stiftung verfolgt, wie hoch das Vermögen der Stiftung ist und wie die Stiftung organisiert ist. Bevor die Stiftung ihre Arbeit aufnehmen kann, muss sie durch die zuständige Aufsichtsbehörde anerkannt sein.  

Jedes Bundesland hat dazu eine eigene Aufsichtsbehörde, die eine Stiftung für rechtsfähig erklärt. Die Behörde überprüft aber nicht nur, ob die Satzung dem deutschen Stiftungsrecht gerecht wird und ermöglicht den Start, sondern überwacht dauerhaft, ob die Stiftung nach ihrer eigenen Satzung arbeitet. Dabei kann die Satzung im Nachhinein nicht mehr verändert werden.  

Dadurch ist ausgeschlossen, dass beispielsweise der Stiftungszeck geändert oder die Stiftung durch Dritte aufgelöst wird, wenn der Stifter verstirbt.   

 

Wie viel Geld ist für die Gründung

einer Stiftung erforderlich? 

Eine Grundvoraussetzung für die Gründung einer Stiftung ist, dass der Stifter Vermögen in einer bestimmten Höhe auf die Stiftung überträgt. Konkrete Summen nennen dabei zwar weder das Bürgerliche Gesetzbuch noch die Stiftungsgesetze der Bundesländer, aber zu knapp sollte das Kapital nicht sein.  

Dies liegt daran, dass eine Stiftung nur mit den Erträgen arbeiten darf, die sie aus dem Basiskapital erwirtschaftet. Gleichzeitig muss eine Stiftung einen Teil der Erträge als Inflationsausgleich zurücklegen und auch die Verwaltungskosten werden aus den Erträgen finanziert.

Bei gemeinnützigen Stiftungen kommen zu den Renditen aus dem Stiftungsvermögen dann zwar noch Spenden und andere Einnahmen hinzu, aber das Grundvermögen muss unangetastet bleiben.  

Auf diese Weise soll verhindert werden, dass eine Stiftung beispielsweise infolge eines Projekts plötzlich kein Geld mehr hat. Um nennenswerte Erträge erwirtschaften zu können, empfehlen Experten daher, dass das Basiskapital einer Stiftung mindestens 50.000 Euro betragen sollte.  

Dem Stifter muss dabei klar sein, dass er keinen Anspruch auf das Geld hat, das er der Stiftung übertragen hat. Dieses Geld gehört also nicht mehr ihm, sondern ausschließlich der Stiftung.     

 

Welche Rechtsformen

sind für Stiftungen üblich? 

Die meisten Stiftungen werden als sogenannte rechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet. Diese Rechtsform geht mit einer permanenten staatlichen Aufsicht einher, was Vertrauen nach außen hin schafft und vor allem dann von Vorteil ist, wenn die Stiftung auf Spenden angewiesen ist, um ihre Projekte zu realisieren.  

Es muss aber zwischen privat- und gemeinnützigen Stiftungen unterschieden werden.  Insbesondere Unternehmer und Vermögende gründen mitunter Stiftungen, um so ihren Nachlass zu regeln. Dabei wird das Vermögen in die Stiftung übertragen und die Aufgabe der Stiftung besteht in der Versorgung der Familienmitglieder. Die Erben erhalten ihren Erbanteil also nicht auf einmal, sondern werden über die Stiftung versorgt. 

Beim Großteil der Stiftungen handelt es sich jedoch um gemeinnützige Stiftungen, die sich in Bereichen wie Gesellschaft, Kultur, Bildung oder Umwelt engagieren. Die Absicht, Gutes zu tun, Hilfe zu bieten und Problemlösungen zu finden, belohnt der Staat.

So gelten für gemeinnützige Stiftungen beispielsweise besondere Steuervorschriften, etwa in der Form, dass die Stiftung von eigenen Steuerlasten befreit ist oder Spenden an die Stiftung in der eigenen Steuererklärung abgesetzt werden können. Wann ein gemeinnütziger Zweck vorliegt, ergibt sich durch § 52 Absatz 2 der Abgabenordnung.   

Eine Alternative zu einer eigenen Stiftung ist eine sogenannte Zustiftung. Möchte jemand keine eigene Stiftung gründen, kann sich aber vollständig mit der Satzung, der Arbeit und den Projekten einer bestehenden Stiftung identifizieren, kommt eine Zustiftung in Frage.  

Hierbei überträgt der Zustifter Geld auf die Stiftung, das dann nicht wie eine Spende verwendet wird, sondern in das Stiftungsvermögen fließt. Durch das höhere Vermögen steigen die Renditen, die die Stiftung daraus erwirtschaften kann, und gleichzeitig erhöht sich damit auch ihre Leistungsfähigkeit. Allerdings ist eine Zustiftung mit keinerlei Rechten verbunden. 

Weiterführende Ratgeber und Tipps
für Projektarbeiten und zum Projektmanagement:

Thema: Die wichtigsten Infos und Tipps zur Gründung einer Stiftung

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


projekte99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Kommentar verfassen