Projekt Weiterbildung – was ist Bildungsurlaub?

Projekt Weiterbildung – was ist Bildungsurlaub?

Überall und ständig ist zu lesen, wie wichtig qualifizierte Mitarbeiter sind. Gleichzeitig werden Arbeitnehmer in praktisch jedem Arbeitsbereich immer wieder vor neue Herausforderungen hinsichtlich ihrer technischen, organisatorischen und kommunikativen Kompetenzen gestellt.

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Heute reicht es nicht mehr aus, sich allein auf das Wissen zu verlassen, das ein Arbeitnehmer einst während seiner Ausbildung erlernt hat. Stattdessen müssen Arbeitnehmer zunehmend mehr die Bereitschaft zum sogenannten lebenslangen Lernen zeigen.

Geht es um das Projekt Weiterbildung, steht dabei eine breite Palette an unterschiedlichen Möglichkeiten zur Auswahl. Eine dieser Möglichkeiten ist der Bildungsurlaub, der allerdings eher ein Schattendasein fristet. Obwohl Arbeitnehmer in fast allen Bundesländern Anspruch auf Bildungsurlaub haben, nehmen nämlich nur rund zwei Prozent diesen Anspruch auch wahr.

Projekt Weiterbildung – was ist Bildungsurlaub?

Der Bildungsurlaub ist eine besondere Form von Urlaub, der für eine berufliche Weiterbildung genutzt wird. Um ihn vom Erholungsurlaub abzugrenzen, wird der Bildungsurlaub deshalb auch Bildungsfreistellung genannt. Durch den Bildungsurlaub möchte der Gesetzgeber Arbeitnehmer unterstützen, die selbst die Initiative für eine Weiterbildung ergreifen.

In den meisten Bundesländern sind als Bildungsurlaub fünf Arbeitstage pro Jahr vorgesehen, während denen der Arbeitnehmer bezahlt von der Arbeit freigestellt wird. Anders als bei den meisten anderen staatlichen Förderungen kann der Arbeitnehmer dabei die Inhalte seiner Weiterbildung weitestgehend selbst auswählen.

Die Kosten für diese Form der beruflichen Weiterbildung teilen sich der Arbeitnehmer und sein Arbeitgeber. Während der Arbeitgeber nämlich die bezahlte Freistellung von der Arbeit gewährt, trägt der Arbeitnehmer die Gebühren für das besuchte Seminar. Diese Kostenteilung basiert auf dem Gedanken, dass beide Seite von einem Bildungsurlaub profitieren.

Dem Arbeitgeber kommt das Wissen zugute, das der Arbeitnehmer neu erworben oder vertieft hat und das er künftig in den Arbeitsalltag einbringen kann. Gleichzeitig sind Mitarbeiter, die die Gewissheit haben, zu den qualifizierten Mitarbeitern auf aktuellem fachlichen Stand zu gehören, in aller Regel motivierter.

Welchen Regelungen unterliegt der Bildungsurlaub?

Obwohl es 1976 ein Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation gab, ist ein bundeseinheitliches Gesetz zum Bildungsurlaub nie erlassen worden. Stattdessen regeln landesrechtliche Gesetze den Bildungsurlaub, die teils übereinstimmen, sich teils aber auch voneinander unterscheiden.

In der Praxis äußert sich dies beispielsweise darin, dass ein Seminar in einem Bundesland eine anerkannte Maßnahme ist, während das gleiche Seminar in einem anderen Bundesland keine Zulassung als Maßnahme für den Bildungsurlaub hat.

In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen existieren keine Bildungsurlaubsgesetze. Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsplatz sich in einem dieser vier Bundesländer befindet, hat deshalb auch keinen Anspruch auf einen Bildungsurlaub.

Wer kann den Bildungsurlaub in Anspruch nehmen?

Während des Bildungsurlaubs erfolgt eine bezahlte Freistellung von der Arbeit, die der beruflichen Weiterbildung dienen soll. Zu den Grundvoraussetzungen für den Anspruch auf Bildungsurlaub gehört deshalb, dass es sich bei dem Bildungsurlauber um einen Arbeitnehmer handelt.

Studenten, Arbeitslose, Rentner oder Hausfrauen können die Seminare natürlich ebenfalls besuchen, um sich weiterzubilden. Da sie dafür jedoch nicht bei fortlaufender Bezahlung von einem Arbeitgeber freigestellt werden, handelt es sich bei ihnen zwar auch um eine berufliche Weiterbildung, aber eben nicht um einen Bildungsurlaub.

Ebenfalls keinen Anspruch auf einen Bildungsurlaub haben in aller Regel Azubis. Dies liegt daran, dass Azubis erst einmal die Inhalte ihrer Ausbildung lernen sollen, um so das Fundament für ihre berufliche Zukunft zu schaffen. Je nach Bundesland kann der Anspruch auf Bildungsurlaub dann noch an weitere Voraussetzungen gebunden sein, beispielsweise an die Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers oder an die Größe des Betriebs.

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Wird der Bildungsurlaub beantragt?

Abgesehen von ein paar Besonderheiten wird der Bildungsurlaub vom Grundprinzip her genauso beantragt wie ein normaler Erholungsurlaub. Der Ablauf lässt sich dabei in vier Schritte gliedern:

1.

Zunächst sollte der Arbeitnehmer prüfen, ob er überhaupt einen Anspruch auf Bildungsurlaub hat und ob er die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllt.

Maßgeblich dabei ist immer das Bildungsurlaubsgesetz des Bundeslandes, in dem sich die Arbeitsstätte des Arbeitnehmers befindet. Wo der Arbeitnehmer wohnt, spielt also keine Rolle, sondern entscheidend ist, wo er arbeitet.

2.

Ist der Arbeitnehmer anspruchsberechtigt, kann er sich ein Seminar für seine berufliche Weiterbildung aussuchen. Wichtig bei der Auswahl ist aber, dass das Seminar nicht nur zu den Interessen des Arbeitnehmers passt, sondern auch zwei weiteren Anforderungen gerecht wird.

So müssen die Seminarinhalte zum einen in irgendeinem Zusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen oder dafür genutzt werden können, denn andernfalls kann der Arbeitgeber den Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen.

Zum anderen muss das Seminar in dem jeweiligen Bundesland als Maßnahme für den Bildungsurlaub anerkannt und zugelassen sein. Sind diese Anforderungen erfüllt, kann sich der Arbeitnehmer für das Seminar anmelden.

3.

Nach der Anmeldung erhält der Arbeitnehmer eine Anmeldebestätigung, eine Bescheinigung über die Zulassung und den inhaltlichen Ablaufplan vom Veranstalter des Seminars.

Diese Unterlagen legt der Arbeitnehmer daraufhin seinem Arbeitgeber vor. Genauso wie beim Erholungsurlaub muss der Arbeitgeber jedoch die Möglichkeit haben, den Bildungsurlaub einzuplanen.

Deshalb sollte der Arbeitnehmer den Bildungsurlaub möglichst frühzeitig beantragen und einen entsprechenden Termin für das Seminar wählen. Je nach Bundesland sind unterschiedliche Antragsfristen vorgeschrieben, meist gilt jedoch, dass der Antrag spätestens vier bis sechs Wochen vor Seminarbeginn gestellt werden muss.

4.

Genehmigt der Arbeitgeber den Antrag, kann der Arbeitnehmer seinen Bildungsurlaub antreten. Lehnt der Arbeitgeber den Antrag hingegen ab, kann sich der Arbeitnehmer an den Betriebsrat oder an einen Rechtsanwalt wenden und überprüfen lassen, ob die Absage berechtigt ist.

Wann kann der Antrag auf Bildungsurlaub abgelehnt werden?

Genauso wie einen normalen Erholungsurlaub kann der Arbeitgeber einen Antrag auf Bildungsurlaub zunächst einmal aus betrieblichen Gründen ablehnen. Daneben kann sich eine Ablehnung in den Regelungen des jeweiligen Bildungsurlaubsgesetzes begründen.

So ist beispielsweise möglich, dass der Arbeitnehmer die vorgeschriebene Abgabefrist für den Antrag nicht eingehalten hat, noch nicht lange genug in dem Unternehmen tätig ist oder der Arbeitgeber aufgrund der Betriebsgröße keinen Bildungsurlaub gewähren muss.

Möglicherweise lehnt der Arbeitgeber den Antrag aber auch deshalb ab, weil er den sogenannten Mindestnutzen der Weiterbildung anzweifelt. Hintergrund hierfür ist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Demnach stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter Lohnfortzahlung frei und kann deshalb voraussetzen, dass er in gewisser Weise ebenfalls einen Nutzen von der Weiterbildung hat.

Mindestnutzen heißt jedoch nicht, dass es sich um Weiterbildungsinhalte handeln muss, die im Berufsalltag tagtäglich Anwendung finden. Vielmehr reicht es aus, wenn die Inhalte der Weiterbildung für die Berufstätigkeit nützlich sein können oder die Grundlage für eine Weiterentwicklung in dem Beruf darstellen.

So wäre beispielsweise ein Mindestnutzen gegeben, wenn ein Krankenpfleger eine Fremdsprache erlernen möchte, weil er gelegentlich auf Patienten trifft, die diese Sprache sprechen. Eine Erzieherin hingegen, die während ihres Bildungsurlaubs eine bestimmte Programmiersprache lernen möchte, wird vermutlich nur bedingt schlüssig erklären können, inwieweit dieses Wissen für ihre Berufstätigkeit nützlich ist.

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Karsten Peters, - Inhaber einer Medienagentur, Andrea Kumpak, - Projektmanagerin, David Tarmstedt, - Projektleiter und Tarek Mokcic, Consultant Projektmanagement, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer, Unternehmer und auch Inhaber von 2 Medien- & Marketing-Agenturen mit fortlaufender Projektleitung intern & extern (Kunden), Redakteure und Betreiber dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Projektarbeiten, Berufen, Planungen, Projektmanagement, Weiterbildung und Entwicklung.

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