Abmahnungen bei Online-Geschäften

Die häufigsten Gründe

für Abmahnungen

bei Online-Geschäften  

Das Internet ist zweifelsohne zu einer sehr wichtigen Plattform geworden, die nicht nur Informations- und Unterhaltungszwecken dient, sondern auch für Ein- und Verkäufe genutzt wird.

Nachlässigkeit bei Online-Geschäften kann jedoch sehr schnell Abmahnungen zur Folge haben. Betroffen von Abmahnungen sind einerseits Privatverkäufer, die das Internet nutzen, um sich einen kleinen Nebenverdienst zu erwirtschaften und nebenbei den Keller, den Dachboden oder die Garage aufzuräumen oder Platz für Neues im Kleiderschrank zu schaffen. Genauso trifft es aber auch Betreiber von Online-Shops. 

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Die regelrechte Flut an Abmahnungen erklärt sich in erster Linie damit, dass es vermutlich noch nie so viele rechtliche Vorschriften und Hinweis- sowie Informationspflichten zu beachten gab wie heute. Wer Waren im Internet anbietet und sich nicht an die Vorgaben hält, riskiert schnell unliebsame Post vom Anwalt, angeregt durch die Mitbewerber oder die Produkthersteller selbst. Die Liste an möglichen Fehlern ist lang und es kommen ständig neue Fehlerquellen hinzu.

 

Die folgende Übersicht beschränkt sich daher nur auf die fünf häufigsten Gründe für Abmahnungen bei Online-Geschäften:

 

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die AGB gehören zu der größten Fehlerquelle und liefern die meisten Gründe für Abmahnungen. Viele Händler stellen ihre AGB selbst zusammen, indem sie Passagen kopieren und die Klauseln bei Bedarf etwas abändern. Eine solche Vorgehensweise ist zwar weit verbreitet, kann schnell aber recht teuer werden.

Typische Gründe für Abmahnungen im Zusammenhang mit den AGB sind falsche oder fehlende Angaben zum Erfüllungsort oder dem Gerichtsstand, Ausschlüsse der Gewährleistung oder die Beschränkung der Gewährleistung bei gebrauchter Ware auf ein Jahr.

Unwirksam und ebenfalls ein häufiger Grund für Abmahnungen sind Klauseln, die zu einem Erlöschen der Gewährleistung führen, wenn der Käufer Aufkleber oder Markierungen entfernt oder den gekauften Artikel anderweitig verändert.

   

2. Das Impressum

Für das Impressum gilt grundsätzlich, dass es unmittelbar zu erkennen, leicht zu erreichen und ständig abrufbar sein muss. Gerade hier liegen aber häufige Gründe für Abmahnungen, beispielsweise wenn das Impressum als PDF zur Verfügung gestellt oder irgendwo in den ABG eingebettet ist.

Abmahnungen kann es außerdem geben, wenn Angaben wie Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Handelregister oder Registriernummer fehlen. Dabei kann es auch dann eine Abmahnung geben, wenn anstelle der E-Mail-Adresse ein Kontaktformular vorhanden ist.

Aber selbst wenn alle Angaben richtig und vollständig aufgeführt sind, kann es Post vom Anwalt geben, nämlich dann, wenn das Impressum etwa wegen Umbau- oder Wartungsarbeiten kurzzeitig nicht erreichbar ist, genau in diesem Moment der Falsche aber das Impressum einsehen möchte. 

  

3. Verstöße gegen die Preisangabenverordnung

Bei einem Verstoß gegen die Preisangabenverordnung gibt es in aller Regel direkt eine Abmahnung, üblicherweise angeregt durch Mitbewerber. Im Zusammenhang mit der Preisangabenverordnung gibt es eine Reihe von möglichen Fehlerquellen.

So gelten für die Angaben zur Umsatz- und Mehrwertsteuer klare Vorschriften und es reicht nicht aus, wenn diese Angaben irgendwo auf der Seite zu finden sind. Abmahnungsgründe sind beispielsweise, wenn die Angaben zu Umsatz- und Mehrwertsteuer nur in den AGB enthalten sind oder erst auftauchen, nachdem der Bestellvorgang eingeleitet ist.

Ein weiterer sehr häufiger Fehler besteht darin, dass die Preise zwar aufgegliedert sind, der Endpreis jedoch nicht deutlich und eindeutig hervorgehoben ist. Abmahnungen kann es außerdem geben, wenn Gebühren oder Zuschläge bei bestimmten Zahlungsarten erhoben werden, die Hinweise dazu aber fehlen oder erst während des Bestellvorgangs erscheinen. 

 

4. Das Urheberrecht

Ein unter privaten und professionellen Online-Händlern weiter verbreiteter Fehler besteht in der Nutzung von fremden Texten und Bildern. So werden beispielsweise Produkte beschrieben, indem die Originalbeschreibungen der Hersteller und die Originalfotos kopiert werden.

Dies führt jedoch regelmäßig zu Abmahnungen. Die Hersteller beschäftigen Werbetexter und Produktfotografen, um sich durch eine ansprechende Beschreibung und Darstellung Wettbewerbsvorteile zu sichern. Diese Arbeiten sind jedoch nicht dazu gedacht, um einfach von anderen ebenfalls genutzt zu werden. Gleiches gilt übrigens, wenn eine Privatperson einen gekauften Artikel wieder verkaufen möchte und dafür auf die Beschreibung oder die Bilder des Verkäufers zurückgreift.

Auch in diesem Fall liegt eine Verletzung des Urheberrechts vor, wenn die Übernahme ungefragt und unerlaubt erfolgte. Übrigens verhindert auch die Angabe der Quelle oder ein Copyrightvermerk auf dem Bild eine Abmahnung nicht.  

  

5. Die Versandkosten

Die Versandkosten sind ein Thema, das ebenfalls häufig zu Streitigkeiten und zu Abmahnungen führt. Abmahnfähig sind beispielsweise falsche oder fehlende Angaben zum Mindestbestellwert und den Versandkosten.

Zudem kann es eine Abmahnung geben, wenn die Versandkosten von dem Gewicht abhängig gemacht werden, bei den Produktbeschreibungen aber die Gewichtsangaben fehlen. In diesem Fall kann der Käufer nämlich vorab nicht ausrechnen, wie hoch die Versandkosten letztlich ausfallen werden.

Problematisch kann es außerdem werden, wenn mit scheinbar besonderen Leistungen geworben wird. Bietet ein Verkäufer beispielsweise einen versicherten Versand an, handelt es sich dabei um eine irreführende Werbung, weil der Verkäufer ohnehin das Transportrisiko gegenüber dem Käufer trägt.

 

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