Projekt Existenzgründung – Gewerbetreibender, Unternehmer oder Freiberufler?

Projekt Existenzgründung: Gewerbetreibender, Unternehmer oder Freiberufler?

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist ein großes und aufregendes Projekt, das einer guten Planung, einer soliden Vorbereitung und viel Engagement bedarf. Sehr häufig werden im Zusammenhang mit dem Projekt Existenzgründung jedoch einige Begriffe durcheinandergebracht.

So muss ein Selbstständiger nicht zwangsläufig ein Gewerbetreibender, sondern kann auch ein Freiberufler sein.

Und jemand, der Unternehmer ist, muss nicht automatisch auch eine Firma haben. Aber wer ist wann Gewerbetreibender, Unternehmer oder Freiberufler?

Projekt Existenzgründung: Gewerbetreibender oder Freiberufler?

Ein Selbstständiger kann entweder Gewerbetreibender oder Freiberufler sein. Ist er Gewerbetreibender, muss er seine Tätigkeit als Gewerbe angemeldet haben. Seine Einkünfte unterliegen der Gewerbesteuer, er muss eine kaufmännische Buchführung vornehmen und je nach Tätigkeitsschwerpunkt Mitglied der IHK oder der HWK werden.

Im Unterschied dazu kann ein Freiberufler auf die Gewerbeanmeldung verzichten. Er muss keine Gewerbesteuer bezahlen, denn seine Einkünfte unterliegen lediglich der Einkommensteuer. Dafür benötigt er eine Steuernummer, die er beim zuständigen Finanzamt beantragt, und durch die Beantragung der Steuernummer ist die freiberufliche Tätigkeit automatisch registriert.

Als Freiberufler muss er kein Mitglied der IHK oder HWK werden und anstelle einer kaufmännischen Buchführung reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus.

Der Selbstständige ist dann ein Gewerbetreibender, wenn er seine Tätigkeit auf eigene Rechnung, in eigener Verantwortung, dauerhaft und mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, betreibt. Ob die Tätigkeit im Bereich des Handels, der Industrie, des Handwerks oder im Dienstleistungssektor angesiedelt ist, spielt grundsätzlich keine Rolle.

Allerdings darf die Tätigkeit nicht zu den freien Berufen gehören. Freie Berufe umfassen unter anderem wissenschaftliche, ingenieurmäßige, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten. Freiberufliche Tätigkeiten erfordern üblicherweise eine besondere berufliche Qualifikation und im Vordergrund steht das eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringen von Dienstleistungen höherer Art.

Die Entscheidung darüber, ob der Selbstständige Gewerbetreibender oder Freiberufler ist, trifft letztlich das Finanzamt. Die Prüfung und Einordnung erfolgt üblicherweise anhand der eingereichten Tätigkeitsbeschreibung oder auch im Rahmen einer Betriebsprüfung.

Wann wird der Selbstständige zum Unternehmer?

Rechtlich gesehen ist im Zusammenhang mit dem Begriff Unternehmer hauptsächlich

die Anwendbarkeit der Vorschriften des Verbraucherschutzes von Bedeutung, es geht also in erster Linie um die Unterscheidung zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher. Im Sinne des BGB wird ein Selbstständiger dann zum Unternehmer, wenn der Abschluss eines Rechtsgeschäfts seiner beruflichen Tätigkeit zuzuordnen ist.

Ob der Selbstständige Gewerbetreibender oder Freiberufler ist, spielt dabei keine Rolle. Verkauft der Selbstständige beispielsweise sein Geschäftsauto oder bucht er Flug und Unterkunft für seine nächste Geschäftsreise, handelt er in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit und damit als Unternehmer.

Bucht er hingegen den Familienurlaub oder kauft er ein Geburtstagsgeschenk für seine Frau, haben diese Rechtsgeschäfte nichts mit seiner beruflichen Tätigkeit zu tun. Deshalb ist er in diesen Fällen Verbraucher.

Ob der Selbstständige Unternehmer im Sinne des BGB ist oder ob nicht, hängt somit nicht davon ab, ob er Gewerbetreibender oder Freiberufler ist, sondern entscheidend ist ausschließlich das jeweils getätigte Rechtsgeschäft. Dabei kann eine Person auch immer nur in einer Funktion handeln, also entweder Unternehmer oder Verbraucher sein. Beides gleichzeitig ist nicht möglich.

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Welcher Selbstständige hat eine Firma?

Ein Selbstständiger hat dann eine Firma, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind. So muss er zum einen Gewerbetreibender sein und zum anderen muss es einen Eintrag im Handelsregister geben. Handelsrechtlich steht der Begriff Firma allerdings nicht für ein Unternehmen als solches, sondern lediglich für den Namen, unter dem ein Kaufmann seiner geschäftlichen Tätigkeit nachgeht.

Das bedeutet, die Firma ist der Name, unter dem der Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist und den er im Geschäftsverkehr verwendet. Ein Schlüsselwort in diesem Zusammenhang ist aber auch der Begriff Kaufmann, denn wenn der Selbstständige nicht im Handelsregister eingetragen ist, betreibt er weder ein Gewerbe noch hat er eine Firma im Sinne des Handelsrechts.

Aus diesem Grund wird bei Kleingewerbetreibenden oder Freiberuflern, bei denen kein Eintrag ins Handelsregister erfolgt, auch nicht von einer Firma gesprochen. Stattdessen werden hier Begriffe wie beispielsweise Unternehmensbezeichnung verwendet.

Die Regeln für die Bildung einer Firma sind durch das Handelsgesetzbuch vorgegeben. Generell gilt dabei, dass der Name geeignet sein muss, um das Unternehmen zu kennzeichnen und von anderen Unternehmen zu unterscheiden. Außerdem darf er nicht irreführend sein. Zusätzlich dazu müssen weitere gesetzliche Vorschriften berücksichtigt werden, die in Abhängigkeit von der Handelsregistereintragung zur Anwendung kommen.

Grundsätzlich muss immer eindeutig feststellbar sein, wer der Inhaber eines Unternehmens ist. Für die Praxis bedeutet das, dass sich Kaufleute auch einen Phantasienamen ausdenken können, denn Geschäftspartner können anhand des Handelsregistereintrags ermitteln, wer sich hinter der Firma verbirgt. Im Unterschied dazu müssen Nichtkaufleute eine Unternehmensbezeichnung wählen, aus der der Inhaber ersichtlich ist.

Wann besteht Eintragungspflicht im Handelsregister?

Um eine Firma im handelsrechtlichen Sinne führen zu können, ist ein Eintrag im Handelsregister Voraussetzung. Dabei schreibt das Handelsgesetzbuch einen Eintrag vor, wenn das Unternehmen eines Gewerbetreibenden einen Geschäftsbetrieb erfordert, der nach Art oder Umfang in kaufmännischer Weise eingerichtet ist.

Es geht also im Wesentlichen um die Größe und Komplexität eines Unternehmens, entscheidende Kriterien sind unter anderem der Jahresumsatz, die Art und Anzahl der Geschäftsvorgänge, die Größe der Geschäftsräume, die Anzahl der Mitarbeiter, die Art der Buchführung oder die Höhe des investierten Kapitals.

Letztlich ist es allerdings immer eine Einzelfallentscheidung, ob sich der Selbstständige ins Handelsregister eintragen lassen muss oder ob nicht, denn zum einen werden je nach Branche und Region unterschiedliche Umsatzgrenzen zugrunde gelegt und zum anderen müssen alle Faktoren gleichermaßen berücksichtigt werden.

Selbstständige, für die keine Eintragungspflicht besteht, können sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass die Firma ein Stück weit geschützt ist, denn sollte sich eine andere Firma für den gleichen oder einen ähnlichen Namen entscheiden, können unter Umständen wettbewerbs-, marken- oder handelsrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.

Außerdem kann die Firma unter dem bekannten Namen weitergeführt werden, wenn es beispielsweise durch einen Verkauf zu einem Inhaberwechsel kommt. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass der Selbstständige durch den Eintrag im Handelsregister zum Kaufmann wird, was ihm das Vertrauen potenzieller Geschäftspartner einbringen kann.

Gleichzeitig ergibt sich hieraus aber auch ein Nachteil, denn allein die kaufmännische Buchführung erfordert einen deutlich höheren Arbeitsaufwand. Zudem fallen für den Eintrag Gebühren an, und zwar zum einen für die notarielle Beglaubigung der Eintragung und zum anderen für den Registereintrag beim Amtsgericht als solches.

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Karsten Peters, - Inhaber einer Medienagentur, Andrea Kumpak, - Projektmanagerin, David Tarmstedt, - Projektleiter und Tarek Mokcic, Consultant Projektmanagement, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer, Unternehmer und auch Inhaber von 2 Medien- & Marketing-Agenturen mit fortlaufender Projektleitung intern & extern (Kunden), Redakteure und Betreiber dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Projektarbeiten, Berufen, Planungen, Projektmanagement, Weiterbildung und Entwicklung.

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