Ein Projekt realisieren – aber was, wenn die Verträge nicht eingehalten werden?
Für Verträge gilt ein, zumindest auf den ersten Blick, recht einfacher Grundsatz: pacta sunt servanda, Verträge sind einzuhalten. Gerade für Gewerbetreibende und Handwerksbetriebe ist dieser Grundsatz auch sehr wichtig. Schließlich schließen sie vielfach gleich mehrere Verträge mit verschiedenen Partnern ab, wenn es darum geht, ein Projekt zu realisieren.

Hält sich dann aber nur einer der Vertragspartner nicht oder nicht wie vereinbart an die vertraglichen Pflichten, kann das schon ausreichen, um den Gewerbe- oder Handwerksbetrieb in ernsthafte Schwierigkeiten zu bringen.
Inhalt
- 1 Was tun, wenn die Verträge nicht eingehalten werden?:
- 2 Mögliche Auswirkungen von Vertragsschwierigkeiten
- 3 Maßnahmen, um Vertragskonflikte möglichst zu vermeiden
- 4 Wenn’s hakt: Was du jetzt konkret tun kannst
- 4.1 1) Abnahme und Mängel sauber trennen
- 4.2 2) Deine Rechte im Werkvertragsrecht – praxisnah erklärt
- 4.3 3) Zahlungspläne, Abschläge, Sicherheiten – so bleibst du liquide
- 4.4 4) Regress beim Lieferanten – elegant statt eskalierend
- 4.5 5) Dokumentation: Dein Sicherheitsgurt im Streit
- 4.6 6) Eskalation mit Augenmaß: Schlichtung, Mediation, Schiedsgericht
- 4.7 7) Nachträge & Change-Orders sauber steuern
- 4.8 8) Insolvenz des Vertragspartners – was jetzt wichtig ist
- 4.9 9) Gute Verträge reduzieren Streit – die Bausteine
- 5 Zwei kompakte Checklisten
Was tun, wenn die Verträge nicht eingehalten werden?:
Bei einem Gewerbe- oder Handwerksbetrieb gehören verschiedene Verträge zum Betriebsalltag dazu. So werden mit Kunden beispielsweise Werkverträge geschlossen.
Mit Zulieferern, Dienstleistern und Subunternehmern wiederum entstehen Vertragsbeziehungen über die Lieferung von Materialien und Werkzeugen, den Vertrieb von Produkten, über das Erbringen von Serviceleistungen wie die Wartung von Maschinen oder Schreibarbeiten oder die Durchführung von Auftragsarbeiten beim Kunden, die der Betrieb nicht selbst erledigen kann.
Die Verträge sollen die Vereinbarungen festhalten und dadurch beiden Seiten die Sicherheit geben, dass die vereinbarten Leistungen geregelt sind und ordnungsgemäß erbracht werden.
Allerdings halten sich Vertragspartner trotz eingangs zitiertem Rechtsgrundsatz zur Vertragstreue nicht immer an die abgeschlossenen Verträge. Ist beispielsweise ein Kunde nicht mit der Leistung zufrieden, kann es sein, dass er nur einen Teil der vereinbarten Bezahlung leistet und den Restbetrag zurückbehält oder die Bezahlung komplett verweigert.
Der Gewerbe- oder Handwerksbetrieb hat also schlimmstenfalls keine Einnahmen, muss seinen Vertrag mit dem Lieferanten aber trotzdem einhalten und folglich die Rechnung bezahlen.
War die gelieferte Ware der Grund für die Beanstandung des Kunden, steht gleich noch der nächste Vertragskonflikt ins Haus. So kann sich der Zulieferer natürlich bereiterklären, sich an den Zusatzkosten, die für die Beseitigung des Mangels entstehen, zu beteiligen.
Genauso kann er aber auch auf die Vertragserfüllung und damit auf die vertraglich vereinbarte Zahlung bestehen. Fehlende Einnahmen, der zusätzliche Arbeitsaufwand und die zeitliche Verzögerung können einen Gewerbe- oder Handwerksbetrieb mächtig ins Trudeln bringen.
Der Betrieb muss nämlich nicht nur seinen bestehenden Vertragsverpflichtungen mit anderen Geschäftspartnern nachkommen, sondern auch Löhne und die laufenden Kosten müssen finanziert werden.

Mögliche Auswirkungen von Vertragsschwierigkeiten
Vertragskonflikte, die sich in Mängeln bei der Auftragsabwicklung begründen, können in jeder Branche auftreten. So kann es beispielsweise sein, dass ein Händler Wanderschuhe verkauft, die laut Hersteller besonders robust und schmutz- sowie wasserabweisend sein sollen.
Kauft ein Kunde diese Schuhe und bringt sie wieder zurück, weil sie wegen der schlechten Verarbeitung nicht einmal die erste Wandertour überstanden haben und zudem auch noch Wasserflecken aufweisen, kann der Händler die Schuhe beim Hersteller reklamieren.
Möchte der Kunde aber nicht warten, ob und wie der Hersteller reagiert, sondern verlangt er die Rückerstattung des Kaufpreises, bleiben dem Händler die bereits bezahlte Rechnung für die mangelhafte Ware und ein verärgerter Kunde, aber keine Einnahmen.
Ähnliches ist denkbar, wenn ein Projekt wie eine Renovierung realisiert werden soll. Stellt der Bauherr fest, dass die frisch verlegten Fliesen kleine Beschädigungen und Risse aufweisen, kann er die Zahlung zurückhalten, bis die Mängel beseitigt sind.
Gleichzeitig kann sich der Fliesenlieferant mit der Begründung, die Mängel wären erst beim Verlegen entstanden, aber weigern, für Schadensersatz aufzukommen.
Ein solcher Fall kann den Handwerksbetrieb richtig viel Geld kosten. Er hat nämlich nicht nur im Vorfeld das Material bezahlt, sondern muss nun zusätzlich zu den laufenden Kosten auch noch die Zusatzkosten für die Nachbesserungsarbeiten finanzieren und möglicherweise sogar einen Gutachter einschalten.
Bleiben die vertraglich vereinbarten Zahlungen aus und reagiert der Vertragspartner nicht auf Mahnungen, bleibt einem Betrieb oft nur der Gang vor Gericht.
In diesem Fall müssen aber wieder die Anwalts- und Gerichtskosten vorgestreckt werden. Hat der Betrieb eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, übernimmt sie die Gebühren für den Anwalt, das Gericht, Gutachter und Zeugen in der gesetzlich festgelegten Höhe.
In einigen Fällen bezahlt die Versicherung auch ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren.
Voraussetzung ist aber, dass die abgeschlossene Rechtsschutzversicherung vertragsrechtliche Angelegenheiten im Leistungspaket vorsieht.
Letztlich wird ein gerichtliches Mahnverfahren, egal ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung, oft ohnehin nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn tatsächlich Auftragsmängel die Ursache für die Vertragsschwierigkeiten sind.
Bleiben die Zahlungen nämlich aus, weil der Vertragspartner selbst wegen offener Forderungen und nicht bezahlter Rechnungen in eine finanzielle Schieflage geraten oder gar insolvent ist, hilft auch eine titulierte Forderung dem Betrieb nicht wirklich weiter.

Maßnahmen, um Vertragskonflikte möglichst zu vermeiden
Letztlich gibt es keine Garantie dafür, dass ein Projekt erfolgreich und ein Auftrag ohne Komplikationen zu Ende gebracht werden kann. Schwierigkeiten können immer auftreten und es ist praktisch unmöglich, alle denkbaren Risikofaktoren auszuschalten.
Vor allem, wenn es um ein großes Projekt geht, das im Vorfeld umfangreiche Investitionen erfordert, sollte sich ein Betrieb aber über seine Geschäftspartner informieren, bevor Verträge unterschrieben werden.
Gleiches gilt beim Aufbau einer Geschäftsbeziehung mit einem neuen Vertragspartner.
Ratsam dabei ist zum einen, sich um Umfeld umzuhören, wie zuverlässig der Vertragspartner ist. Neben bestehenden oder ehemaligen Vertragspartnern können sich dabei Kammern, Innungen oder Verbände als wertvolle Informationsquellen erweisen.
Zum anderen sollte unbedingt seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auf den Prüfstand gestellt werden.

Wenn’s hakt: Was du jetzt konkret tun kannst
1) Abnahme und Mängel sauber trennen
Die Abnahme markiert den Wendepunkt im Werkvertrag: Ab dann kehren sich Beweislasten, Gewährleistungsfristen starten, und der Werklohn wird grundsätzlich fällig.
Wird ein Mangel gerügt, dokumentiere ihn getrennt von der Abnahme:
- Form: kurze Mängelanzeige in Textform, mit Datum, Ort, Bauabschnitt.
- Belege: Fotos/Video, Messprotokolle, Zeugen, Lieferscheine, Chargen-Nachweise.
- Fristsetzung: realistische Nachbesserungsfrist (kalendertaggenau).
So vermeidest du, dass eine unklare Abnahme später gegen dich ausgelegt wird.
Vorlagen-Satz (Mängelanzeige):
„Wir zeigen folgende Mängel an: [Beschreibung, Position].
Bitte teilen Sie uns binnen 3 Werktagen Ihren Nachbesserungsbeginn mit und beheben Sie die Mängel bis zum [Datum]. Andernfalls behalten wir uns Selbstvornahme und Zurückbehaltung angemessener Zahlungen vor.“
2) Deine Rechte im Werkvertragsrecht – praxisnah erklärt
- Nacherfüllung: Auftragnehmer bessert innerhalb der gesetzten Frist nach.
- Selbstvornahme (§-Logik): Nach fruchtloser Frist darfst du den Mangel selbst beseitigen (lassen) und Aufwendungen ersetzt verlangen.
- Minderung: Bleibt ein Mangel bestehen, ist eine Preisreduzierung möglich.
- Rücktritt/Schadensersatz: Bei erheblichen Pflichtverletzungen – nach Frist – Rücktritt und Schadensersatz.
- Zurückbehaltungsrecht: Zahlungen in angemessenem Umfang zurückhalten, bis die Leistung vertragsgemäß ist.
Tipp aus der Praxis: Höhe der Zurückbehaltung transparent herleiten (z. B. Angebot einer Drittfirma zur Mangelbeseitigung beifügen).
3) Zahlungspläne, Abschläge, Sicherheiten – so bleibst du liquide
Gerade im Bau- und Ausbaugewerbe stabilisieren Meilensteine und Abschlagszahlungen deinen Cashflow.
Ergänze Verträge um:
- kalendertaggenaue Meilensteine mit klarer Teilleistungsbeschreibung,
- Abschlagsrechnungen unmittelbar nach dokumentierter Teilleistung,
- Sicherheiten (z. B. Anzahlungs-/Vertragserfüllungsbürgschaft),
- Eigentumsvorbehalt bei Materiallieferungen bis zur vollständigen Zahlung.
Für Bauprojekte bieten das Sicherheitsverlangen
(Bauhandwerkersicherung) und die Sicherungshypothek zusätzliche Hebel, wenn Zahlungen wackeln.
4) Regress beim Lieferanten – elegant statt eskalierend
Wenn die Ursache beim Zulieferer liegt:
- Sofortige Rüge in Textform, Chargen-/Seriennummern nennen, Fotos beilegen.
- Mitwirkungspflichten (z. B. Rücksendung, Prüfberichte) erfüllen – das beschleunigt die Einigung.
- Vertraglich fixieren: QS-Kriterien, Rügefristen, Kostenbeteiligung bei Mängelfolgen, Austausch-/Expresslieferung, Haftungsobergrenze.
Profi-Tipp: Eine „Step-Up-Klausel“ regelt, wer welchen Anteil an Nachbesserungs-, Aus- und Wiedereinbaukosten trägt – gestaffelt nach Verschuldensgrad.
5) Dokumentation: Dein Sicherheitsgurt im Streit
Ein lückenloses Bautagebuch, Abnahme- und Übergabeprotokolle, Schriftwechsel per E-Mail (kein Messenger), Dateistandards (Fotos mit Zeit-/Geo-Stamp) – all das senkt Streitkosten messbar.
Warum? Weil sich damit Kausalität und Höhe von Mängelfolgen belegen lassen.
Setz dir einfache Routinen: Check-in/Check-out-Fotos pro Gewerk, tägliche Kurznotiz zu Leistung, Wetter, Besonderheiten, wöchentliche Statusmail an Kund:innen.

6) Eskalation mit Augenmaß: Schlichtung, Mediation, Schiedsgericht
Nicht jeder Konflikt gehört vor Gericht. Viele Handwerkskammern bieten Schlichtungsstellen. Eine Mediationsklausel im Vertrag schafft einen schnellen, vertraulichen Kanal, um Zahlungspläne anzupassen, Nachbesserung zu takten oder Teilrückzahlungen zu regeln – ohne Imageschaden.
Falls doch nötig: gerichtliches Mahnverfahren (kostengünstig, schnell) oder Klageweg – Rechtsschutz deckt häufig Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten (Police checken).
7) Nachträge & Change-Orders sauber steuern
Änderungswünsche sind normal – sie gehören in einen strukturierten Nachtragsprozess:
- Ankündigung (kurz, schriftlich) → 2. Technische Klärung → 3. Preis/Frist kalkulieren → 4. Freigabe dokumentieren → 5. Ausführung.
So bleiben Termine, Qualität, Marge im Lot – und du vermeidest Diskussionen über „mit beauftragte“ Zusatzleistungen.
8) Insolvenz des Vertragspartners – was jetzt wichtig ist
Frühwarnzeichen: anhaltende Zahlungsziele überschritten, häufige Teillieferungen, Bitten um Stundung, wechselnde Ansprechpersonen.
Deine Hebel:
- Eigentumsvorbehalt aktivieren (Aussonderung von Material noch vor Einbau).
- Sicherheiten ziehen (Bürgschaften, Bauhandwerkersicherung).
- Leistungen einstellen bei erheblichem Rückstand – schriftlich ankündigen.
- Neuverträge nur gegen Vorkasse oder Treuhandkonto fortführen.
9) Gute Verträge reduzieren Streit – die Bausteine
- Leistungsbeschreibung mit Qualitäts- und Toleranzstandards (z. B. Ebenheit, Oberflächenklassen).
- Abnahmeprozess (Zuständigkeit, Ablauf, Protokoll, Teilabnahmen).
- Zahlungsplan mit Abschlägen und klarer Fälligkeit.
- Mängelmanagement (Fristen, Zugangsregelung, Koordination Dritter).
- Haftung/Vertragsstrafe bei Verzögerung; Force-Majeure-Klausel für Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs.
- Schlichtung/Mediation als Vorstufe, Gerichtsstand/Schiedsgericht als Fallback.
- Lieferanten-QS: Wareneingangsprüfung, Rügeprozess, Audit-Rechte.
Klingt trocken? Ja. Verhindert aber teure Missverständnisse – und zahlt direkt auf Zahlungssicherheit und Termintreue ein.

Zwei kompakte Checklisten
- A) Vor Vertragsabschluss (Risikovorbeugung)
- Bonität/Referenzen prüfen, öffentliches Register sichten.
- Leistungsumfang, Toleranzen, Materialien präzise schriftlich festlegen.
- Meilensteine, Abschläge, Sicherheiten definieren.
- Abnahme- und Mängelprozess im Vertrag regeln.
- Mediations-/Schlichtungsklausel aufnehmen.
- Eigentumsvorbehalt (Material), Lieferanten-QS und Rügefristen hinterlegen.
- B) Im Konfliktfall (schnell handlungsfähig bleiben)
- Mangel dokumentieren, Frist setzen, Zugang sichern.
- Zahlung angemessen zurückhalten, Höhe begründen.
- Lieferant rügen, Regress einleiten, Ersatz beschaffen.
- Nachbesserungsfenster aktiv managen; bei Fristablauf Selbstvornahme.
- Liquidität sichern (Abschläge ziehen, Sicherheiten nutzen).
- Außergerichtliche Lösung anstoßen; sonst Mahnverfahren/Gutachten.
Vorlagen-Snippets für dein Tagesgeschäft
1) Fristsetzung zur Nacherfüllung
„Wir fordern Sie auf, die nachfolgend bezeichneten Mängel bis zum [Datum] zu beseitigen: [Mangelbeschreibung]. Bitte bestätigen Sie den Arbeitsbeginn bis [Datum/Uhrzeit]. Nach fruchtlosem Ablauf behalten wir uns Selbstvornahme, Minderung und Schadensersatz vor.“
2) Zahlungszurückbehaltung (Begründung)
„Wegen der Mängel an [Leistung/Position] behalten wir [Betrag/Prozentsatz] des Rechnungsbetrags ein. Grundlage ist der voraussichtliche Aufwand der Mangelbeseitigung laut [Drittangebot/Interne Kalkulation].“
3) Lieferantenrüge
„Die am [Datum] gelieferte [Ware], Charge [Nr.], weist folgende Mängel auf: [Beschreibung/Bilderlink]. Wir bitten um Austausch bis [Datum] bzw. Kostenübernahme der Folgemaßnahmen. Bitte bestätigen Sie den weiteren Ablauf.“
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Thema: Ein Projekt realisieren wenn Verträge nicht eingehalten werden
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