Fördermittel für Vereine – Infos und Tipps, 1. Teil

Fördermittel für Vereine – Infos und Tipps, 1. Teil

Für Vereinsarbeit braucht es Geld. Doch allein über die Beiträge der Mitglieder lassen sich die Kosten kaum decken. Davon, den Verein voranzubringen, ganz zu schweigen.

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Fördermittel Vereine

Doch welche Möglichkeiten haben Vereine, um an finanzielle Mittel zu kommen? Welche Arten von Zuschüssen gibt es? Und wer sind geeignete Ansprechpartner?

In einem zweiteiligen Beitrag geben wir Infos und
Tipps rund um Fördermittel für Vereine:

 

Was unterscheidet Fördermaßnahmen vom Sponsoring?

Vor allem in Bereichen wie Sport, Musik und dem sozialen Engagement sind Fördermittel und Sponsoren unverzichtbar. Denn die Gelder stellen sicher, dass die Vereinsmitglieder vernünftige Trainingsbedingungen vorfinden, eine gezielte Förderung möglich wird und eine Teilnahme an Wettbewerben stattfinden oder unterstützende Projekte umgesetzt werden können.

Wichtig für die Vereinsarbeit ist außerdem, dass sich ein Verein auch als Gastgeber betätigen kann, beispielsweise indem er selbst Wettbewerbe ausrichtet oder Fortbildungen anbietet.

Fördermaßnahmen sind als Unterstützung für Vereine gedacht, die sich gemeinnützig engagieren. Dazu zählen in erster Linie Vereine, Organisationen und Initiativen, die sich um die Förderung der Jugend, um Gleichstellung oder um Integration bemühen. Genauso können soziale Projekte und Arbeit im Bereich der Kultur oder des Umweltschutzes förderungswürdig sein.

Sie alle leisten nämlich etwas für die Allgemeinheit und tragen damit zum Gemeinwohl bei. Was die Fördermittel und deren Höhe angeht, gibt es viele Möglichkeiten. Allerdings muss sich die jeweilige Initiative einem Prüfungsverfahren stellen. Denn der Geldgeber möchte zu Recht sichergestellt wissen, dass sein Geld auch wirklich für die abgesprochenen Maßnahmen verwendet wird. Teilweise ist der Geldgeber sogar dazu verpflichtet, die Glaubwürdigkeit der Investitionen zu überprüfen.

Das Sponsoring basiert auf einem Vertrag. Dafür, dass der Sponsor Geld zur Verfügung stellt, erwartet er eine Gegenleistung. Meist handelt es sich dabei um Werbung. Nicht selten behält sich der Sponsor außerdem vor, sich in die Abläufe einzubringen und Maßnahmen vorzuschlagen, die er dann natürlich auch umgesetzt wissen möchte.

Umso wichtiger ist deshalb, dass der Verein die Vertragsbedingungen sehr genau prüft. Andererseits investiert ein Sponsor zum Teil sehr viel Geld. Und diese Mittel können mitunter die Grundlage dafür sein, dass der Verein überhaupt bestehen und seine Arbeit machen kann.

Im direkten Vergleich unterscheiden sich Fördermaßnahmen und das Sponsoring wie folgt voneinander:

 

Was? Fördermaßnahmen Sponsoring
Voraussetzungen Idee muss überzeugen. Vereinsarbeit muss zur Unternehmensphilosophie passen.
Zweck Förderung steht im Vordergrund, wirtschaftliche Interessen werden nicht verfolgt. Engagement berücksichtigt wirtschaftliche Interessen, z.B. in Form von Werbung.
Grundlage Auszahlung unter den vereinbarten Bedingungen Vertrag
Gegenleistung nein ja
Umsetzung nur Bereitstellen von finanziellen Mitteln, ansonsten keine Einmischung finanzielle Förderung in Kombination mit Beteiligung oder Mitspracherecht bei der Vereinsarbeit

 

 Wer kommt als Geldgeber für einen Verein in Frage?

Förderungen sind in vielen Bereichen vorgesehen und oft sind die Fördertöpfe ordentlich gefüllt. Allerdings muss jeder Verein selbst recherchieren, welche Fördermöglichkeiten es in seinem Fall gibt. Denn so etwas wie eine allgemeine Übersicht, die alle verfügbaren Maßnahmen auflistet, gibt es nicht. Dazu sind die Schwerpunkte, Ziele, Zwecke und Ausrichtungen der verschiedenen Vereine auch viel zu unterschiedlich.

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Grundsätzlich kann eine Förderung einmalig erfolgen, sich mehrfach wiederholen oder auf einen längeren Zeitraum ausgelegt sein. Die Mittel können aus privater oder aus öffentlicher Hand kommen. Für einen Verein lohnt es sich jedenfalls, nach potenziellen Geldgebern zu suchen. Denn die Zuschüsse erleichtern die Vereinsarbeit und eröffnen nicht selten Möglichkeiten, die sonst gar nicht umsetzbar wären.

Entscheidet sich der Verein für einen Sponsor, sollte er ein Vereinsmitglied mit der Aufgabe betrauen, das in diesem Bereich erfahren ist, über gute Kontakte verfügt und Verhandlungsgeschick mitbringt. Denn der Vertrag beim Sponsoring regelt eben nicht nur die finanzielle Förderung, sondern auch die Bedingungen, die der Sponsor daran knüpft.

Je nach Schwerpunkt und Zielen des Vereins können generell folgende Stellen die richtigen Ansprechpartner sein:

 

Fördermaßnahmen Sponsoring
– Öffentliche Hand (z. B. Ministerien, Stadt oder Gemeinde)

– Stiftungen

– Verbände

– Unternehmer und Privatpersonen

– Unternehmen

– Banken

 

Wichtig ist aber immer auch, die Richtlinien für eine Vereinsförderung zu prüfen. Denn die Vereinsförderung ist zwar eine freiwillige Leistung. Allerdings unterliegt sie bestimmten Regelungen und rechtlichen Voraussetzungen. Und nicht jeder Verein darf Unterstützung in jeder Form annehmen. Die Vereinsförderungsrichtlinien werden von den Gemeinden festgelegt. Sie können bei der Verwaltung eingesehen werden, teilweise sind sie auch online hinterlegt.

 

Was sind die häufigsten Arten von Zuschüssen?

Zuschüsse können von privaten Geldgebern oder aus öffentlichen Förderprogrammen stammen. Und sie können sich auf den Verein als solches oder auf ein einzelnes Projekt beziehen. Die Palette reicht dabei von Spenden über Stiftungen und Sponsoring bis hin zum Fundraising.

Ein anderer wichtiger Punkt im Zusammenhang mit der Vereinsförderung ist die Wirtschaftsförderung. Ein gut aufgestellter und namhafter Verein steigert schließlich den Bekanntheitsgrad einer Stadt oder Gemeinde und erhöht damit auch ihre Attraktivität.

Wenn dabei öffentliche Fördermittel eingesetzt werden, wird von Zuwendungen gesprochen. Zuwendungen im Sinne von § 23 der Bundeshaushaltsordnung sind Gelder, die an Dritte ausgezahlt werden. Allerdings fördern Zuwendungen meist nicht das komplette Projekt, sondern finanzieren es nur anteilig.

Deshalb wird zwischen drei verschiedenen Finanzierungsarten unterschieden:

  • Eine Fehlbedarfsfinanzierung stellt den fehlenden Bedarf zur Verfügung. Der Fehlbedarf ist die Summe, die sich aus der Differenz zwischen den vorhandenen und den benötigten Mitteln ergibt.
  • Ist eine Festbetragsfinanzierung vereinbart, wird ein verbindlich vereinbarter, fester Betrag beigesteuert. Die Summe nachträglich an den Bedarf anzupassen, ist nicht möglich.
  • Bei einer Anteilsfinanzierung wird ein Geldbetrag ausgezahlt, der einen bestimmten Prozentsatz des Gesamtbedarfs ausmacht. Dabei muss dieser Prozentsatz in einem angemessenen Verhältnis zu den eigenen Mitteln und den übrigen Fördergeldern stehen. Die genauen Vorgaben für eine Anteilsfinanzierung ergeben sich aus den geltenden Vereinsförderungsrichtlinien.

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Karsten Peters, - Inhaber einer Medienagentur, Andrea Kumpak, - Projektmanagerin, David Tarmstedt, - Projektleiter und Tarek Mokcic, Consultant Projektmanagement, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer, Unternehmer und auch Inhaber von 2 Medien- & Marketing-Agenturen mit fortlaufender Projektleitung intern & extern (Kunden), Redakteure und Betreiber dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Projektarbeiten, Berufen, Planungen, Projektmanagement, Weiterbildung und Entwicklung.

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